Allgemeine Geschäftsbedingungen der CNS Network GmbH für Geschäftskunden
Stand: 1. Juli 2022
- Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle
Vereinbarungen mit dem Käufer (wie z.B. Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des
Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Angebot und
Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung
als Angebot gemäß Paragraf 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- Überlassene
Unterlagen
An allen in
Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers
nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
- Preise und
Zahlungen
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird,
gelten unsere Preise laut Preisliste oder Angebot ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung können gesondert in Rechnung gestellt
werden.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf
das Konto der CNS Network GmbH zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der
Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde,
bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
- Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt
er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht
mehr als 5 % des Lieferwertes.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des
Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
- Gefahrübergang bei
Versendung
Wird die Ware auf
Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen bei CNS Network GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis
zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das
Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei hochwertigen Gütern verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und
Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das
Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
- Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns
vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der
Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen
bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen
ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den
Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits
jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Gewährleistung und Mängelrüge sowie
Rückgriff/Herstellerregress
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass
dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach
erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Beim Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme
der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen.
Soweit das Gesetz
gemäß Paragraf 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), Paragraf 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und Paragraf 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten
diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die
gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung
unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller
– unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese
und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen
sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns
bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches
des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
- Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der
Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt nicht für Unternehmen, die nicht im Handelsregister
eingetragenen sind.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CNS Network GmbH für Privatkunden
Stand: 1. Juli 2022
- Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen oder
innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
- Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B.
Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
- Preise und Zahlung
- In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto der CNS Network GmbH zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die
Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferzeit
- Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche
Angaben.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen
Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der
verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in
Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20 % übersteigt.
VII. Gewährleistung und Mängelrüge
- Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind,
sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
- Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen
entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) sie nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen,
übergeben wird.
,
Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart
wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter
Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett,
abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur
Verfügung gestellt haben, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen
übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass
der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem
Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
- Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom
Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller
bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch
als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung
erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
- Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist
abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir
haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder
Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt
die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus
einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach
dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 1 Jahr. Diese Fristen gelten auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
- Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.